A8730 Artilleriewerk Isleten

Das Artilleriewerk Isleten wurde in den Jahren 1942-43 erbaut und umfasste zwei Batterien mit je 2 10,5 cm BK 39 L42. Erreichbar war die Anlage mit einer Standseilbahn.

Durch seine Lage am Taleingang nach Isenthal konnte es einerseits nordöstlich Richtung Zugersee–Schwyzer Talkessel wirken, andererseits südöstlich Richtung Kessel von Altdorf. Ursprünglich gehörte es als Festungskompanie III/5 zur Festungsabteilung 5 und damit zur Gotthard-Festung.

In den siebziger Jahren wurde es nach einer Verschiebung der Brigadegrenzen als Festungskompanie I/18 der Reduitbrigade 24 zugeteilt. Wie die anderen Artilleriewerke aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs hat auch das Werk Isleten in der Armee 95 ausgedient. 1991/92 wurde es letztmals von Festungstruppen bezogen, seit 1999 ist es deklassifiziert. Die Geschütze wurden Ende 2002 ausgebaut. Bis zum Sommer 2003 sollte das Artilleriewerk Isleten vollständig ausgeräumt und veräussert sein (aktueller Stand oder Nutzung unbekannt).


Baustellenbesichtigung im März 1943

Am 5. März 1943 war noch nicht klar, welcher Heereseinheit das im Bau befindliche Artilleriewerk Isleten zugeteilt wird. An einer Besichtigung der Anlage nahmen deshalb etliche Stabsoffiziere teil, da eine Heeresreform anstand, wie dem als GEHEIM gekennzeichneten Protokoll im Bundesarchiv zu entnehmen ist. Es wird die Möglichkeit erwähnt, dass Isleten als vierte Kompanie (Fest. Art. Kp. 23) der Festungsartillerieabteilung 5 (Gotthard-Festung) zugeteilt würde, obwohl es nicht in den Raum dieser Brigade respektive des 3. Armeekorps wirken konnte.

Auszüge aus dem Protokoll der Besichtigung:

  • Es wurde vom Armeekommando ohne Mitwirkung der Heereseinheiten projektiert und gebaut. Eine detaillierte Orientierung über die Aufgabe diese Werkes konnte nicht gegeben werden, schiesstechnische Untersuchungen über die Wirkungsmöglichkeiten standen ebenfalls nicht zur Verfügung.
  • Das Werk besteht aus
    • einer Halbbatterie Nord mit zwei 10,5 cm Kanonen auf Hebellafetten, Höhe ca. 470 m, Geschützstände auf gleicher Höhe, Grenzschuss rechts über Südausgang Sisikon, links über Dorf Seelisberg. Hauptwirkungsräume Brunnen (Schussdiszanz 8 km), Schwyz (12 km) und Steinen (14 km).
    • Einer Halbbatterie Süd mit zwei 10,5 cm Kanonen auf Hebellafetten, Höhe ca. 510 m, Geschütz Nr. 2 ca. 20 m tiefer als Geschütz Nr. 1. Grenzschuss rechts Hänge der Westbegleitung des Reusstales, links südlich Gruonbach, nördlich Flüelen inkl. Klausenstrasse. Hauptwirkungsräume Silenen (Schussdiszanz 17 km), Erstfeld (14,5 km), Altdof Munitionsfabrik (7 km), Klausenstrasse Raum Bürglen (7 km) und Raum Spirigen (12 km).
  • Drei Geschütze sind angeliefert und befinden sich in Monatge, das vierte ist abrufbereit. Man rechnet, dass bis Ende April die Geschütze montiert sind und dass bis zu diesem Zeitpunkt auch die Munitionskammern für die Einlagerung der Munition bereit stehen. Die Unterkunft und der Maschinenraum sind noch im Rückstand. Welche Wirkung die befohlene Einsparung aufgrund der Teuerung haben wird, ist noch unklar.
  • Als Mangel wird bezeichnet, dass die Axenstrasse zwischen Sisikon und Flüelen auf einer Distanz von ca. 5 km nicht im Feuerberiech liegt. Es wird deshalb vorgeschlagen, zwei Gebirgsgeschütze (7,5 cm Bofors) für den mobilen Einsatz zuzuteilen. Baustollen könnten als Schutzraum und für die Handmunition dienen.
  • Eine mobile Nahverteidigung auf den Terrassen über dem Werk und eine Ergänzung der Nahverteidigungswaffen durch Lmg und Minenwerfer wird als notwendig erachtet. Sturmfreiheit gegen den See ist gut.
  • Die Verbindungen richten sich nach der Aufgabe des Werkes, zu welchen eine genaue Orientierung fehlte. Es wird aber mehrere vorgeschobene Beobachtungsposten für die Feuerleitung geben müssen.
  • Der Bestand der Fest. Art. Kp. 23 wurde provisorisch auf 8 Offiziere, 26 Unteroffiziere und 174 Mann festgelegt.
  • Zum Inventar des Artilleriewerkes gehörten u.a. 11 Funkgeräte und eine Motorboot.

Quellen: E5480A#1969-70#5 (Bar)