Aus einem Protokoll vom 14. Mai 1979 der nationalrätlichen Militärkommission zur Frage, welche Schritte zur Erneuerung der Festungsartillerie eingeleitet worden seien.

«Bei der Beantwortung dieser Frage muss zwischen Sperrwerken, Direktunterstützungsartillerie und Allgemeinunterstützungsartillerie unterschieden werden. Für die drei Bereiche liegen Projekte vor, die unterschiedlich weit fortgeschritten sind. Der Direktunterstützung dient der bewährte l2-cm-Festungsminenwerfer, der mit einer Kadenz von 4 Stück pro Jahr laufend weitergebaut wird. Die Möglichkeiten zur Erhöhung dieser Kadenz werden studiert.

Der Ersatz von Kanonen, die mit Direktschuss auf Panzersperren wirken, erfolgt durch ein in Entwicklung stehendes Festungsgeschütz. das der im neuen Schweizer Kampfpanzer einzubauenden l2-cm-Kanone möglichst ähnlich sein soll. Die Beschaffungsreife dürfte allerdings erst in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre erreicht werden. Für die Allgemeinunterstützungsartillerie ist ein neues 15,5 cm-Geschütz vorgesehen, das sowohl in einem schon bestehenden Kasemattwerk als auch in einem neu zu konstruierenden Monoblock eingebaut werden kann. Das militärische Pflichtenheft wurde im April dieses Jahres erlassen. Die Prognose für das Erreichen der Beschaffungsreife lautet auch hier auf die Leitbild 80-Folgeperiode.»

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Im Februar 1965 wurde die Kantonsregierungen informiert, dass der Bundesrat diesen geschützte Kommandoposten empfiehlt. Auszug aus dem entsprechenden Schreiben:

Die Erstellung von unterirdischen Anlagen des Bundes (Kriegsstandorte der Bundesbehörden und Kommandoposten der Armee) und der Kantone (Kriegsstandorte der Kantonsregierungen) sowie der Kommandoposten des Zivilschutzes verlangen eine Koordination, um eine Rationalisierung im Bauvorgang und damit eine Herabsetzung der Kosten zu erreichen.

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Das Tiefbauamt Graubünden plant seit Jahren im Rahmen einer Verbreiterung der Berninastrasse eine neue künstliche Auenlandschaft, der grosse Teile des schweizweit einmaligen Baudenkmals der Berninasperre von 1940 zum Opfer gefallen wären. Der Verein Pro Castellis als Grundeigentümer ist hingegen vertraglich verpflichtet zur ungeschmälerten Erhaltung des Denkmals, wurde aber erst nach Ablauf der Einsprachefrist erstmals kontaktiert. Die Vermutung bestand, dass ein im nationalen Inventar aufgeführtes Objekt ­– ­ein «Baudenkmal von nationaler Bedeutung, integral im heutigen Zustand erhalten» – möglichst ohne Aufsehen geopfert werden sollte. Der lange Gang durch die Instanzen war abzusehen.

Der Verein Pro Castellis machte von Beginn weg klar, dass er bis vor Bundesgericht gehen würde und dazu auch die Mittel hätte. Dabei ging es nicht um die Frage, ob militärische Baudenkmäler «schön» sind, sondern darum, welche Schutzwirkung der klare Status in einem Bundesinventar in der Realität hat. Die Denkmalpflege und der Schweizer Heimatschutz erklärten ihre Unterstützung für das Erhaltungsprojekt.

Dann die Kehrtwende: Das Tiefbauamt nahm die Einwände von Pro Castellis ernst, und erarbeitete mehrere Varianten, um das Baudenkmal retten zu können. «Das Baudenkmal wird um keinen einzigen Felsblock reduziert. Auch unsere anderen tangierten Anliegen für Fussgänger und zur Energieversorgung der Festungen werden im Projekt berücksichtigt. Wir werden in die Planung einbezogen und zweifeln nicht, dass gemeinsam in allen Bereichen gute Lösungen zustande kommen werde», bilanziert Pro Castellis erfreut.

Pro Castellis ist eine gemeinnützige Kulturinstitution für Geschichte und Denkmalpflege. Die 1968 gegründete Institution unterhält 133 Baudenkmäler von regionaler und nationaler Bedeutung in sieben Kantonen. Das sind neben drei bewohnbaren Burgen, zwei gesicherten Burgruinen und einer barocken Schanze des 17. Jahrhunderts geschützte militärische Baudenkmäler mit Baudaten zwischen 1914 und 1990. Dazu betreibt sie Museen in Gstaad, Benken SG und Maloja.

«Menschenfresser» nannte die Bevölkerung während des Ersten Weltkriegs den Hartmannswillerkopf. Zurecht. Dies bestätigen die verstörend vielen Überreste aus dieser Zeit ,die heute auf dem Berg noch zu finden sind. Ruinen, die stumm von dieser Katastrophe erzählen, die 30’000 Menschen das Leben kostete. Diese von Menschenhand geschaffene Katastrophe sollte nicht vergessen werden. 

 

Die Luftwaffe probt zunehmen den dezentralen Einsatz, dazu wird zB. der ehemalige Reduit-Flugplatz St. Stephan wieder zeitweise angeflogen. Das System der Autobahnlandeplätze – seit dieser Woche wieder gross im Gespräch, da am 5. Juni 2024 die A1 im Raum Payerne dafür geschlossen werden soll – stammt aus den 1950er-Jahren. Mehr dazu gibts hier

 

Die militärische Bedeutung des Grimselpasses war aufgrund der Transitachse bereist in früher Zeit gegeben. Was also unternahm die Schweizer Armee,um diesen Übergang zu verteidigen? Die Festungsartilleriekompanie Kp 25 hatte im Akivdienst 1939-45 sowohl die Aufgabe, den Angriff fremder Truppen ins Berner Oberland abzuwehren als auch das neue Artilleriewerk Grimsel zu schützen, das den Fernkampf vom Goms bis Gotthard unterstützen musste. Zudem wurden auch die Kanonen von der Fuchsegg (Furka) in die Verteidigung einbezogen. Das Konzept sah vor, dass der Durchgang direkt auf dem Pass sowie den umliegenden Bergkämmen abgesichert wurde.

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Wenn Sie an der Geschichte der Luftfahrt und der schweizerischen Flieger- und Fliegerabwehrtruppen – heute Schweizer Luftwaffe genannt – interessiert sind, befinden Sie sich hier am richtigen Ort. In den Kapiteln «Flieger- und Fliegerabwehrtruppen» und «Führungssysteme» finden Sie zahlreiche Beiträge verschiedener Autoren über die Geschichte der Luftwaffe. Über den Flugplatz Dübendorf sowie das Air Force Center Dübendorf ist eine Auswahl von Dokumenten aus dem Archiv von Walter Dürig publiziert.

Gleich am 1. Januar wirds hier schon nachdenklich: Es war ein heikles Thema – was passiert im Ernstfall mit gestorbenen Soldaten in einer Festung?

Von einigen Festungswerken ist bekannt, dass es Totenkammern gab. Beim Art Wk Grimsel existierte zB. unter A8929 eine separate Kaverne mit Gestellen für Leichensäcke respektive Särge. Im Art Wk Castels wurde ein Raum im Bereich des Zugangsstollen als Totenkammer bezeichnet. Uns Rekruten wurde erklärt, dass früher dort ein Krematorium eingebaut gewesen war.

Bei den Festungsminenwerfern (Monobloc) wurde gesagt, dass die Verstorbenen in Leichensäcken im Notausgang zwischengelagert worden wären, bis sich eine Gelegenheit zum Abtransport ergeben hätte…

Gibt es zu diesem für die Werk- und Bunkerbesatzungen meist unterdrückten Thema weitere Informationen oder Dokumente?

A6400 Art Wk Castels: Der kleine Stollen links wurde als Totenkammer bezeichnet.

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In der Ausgabe Dezember 1984 seines Mitarbeiter-Infos publizierte das damalige Bundesamt für Artillerie den ersten Teil des geschichtlichen Rückblicks 150 Jahre Entwicklung der Artillerie sowie einen Text über Entwicklungstendenzen im Kräfteverhältnis Nato-Wapa.

Das Info-Heft gibt es HIER zum freien Download.