Festungswachtkorps (FWK)

Für die Sicherheit und den Unterhalt der geplanten und im Bau stehenden Grossanlagen des Reduits war eine neue Organisation notwendig. Gründungsurkunde ist der Bundesratsbeschluss (BRB) vom 25. Juni 1941 über das Festungswesen und am 1. April 1942 wurde das Festungswachtkorps (FWK) gebildet. Es übernahm die Anlagen und die Aufgaben der alten Fortverwaltung sowie der Grenzschutzstruppen. Die 17 Festungswachtkompanien wurden in 4 Festungskreise gegliedert.

Diese Organisation bestand vom 1. April 1942 bis am 30. Oktober 2003. Anschliessend gingen deren Aufgaben nicht ohne Nebengeräusche und teils grosse personelle Probleme an die neu gebildete Logistikbasis (LBA) und die Militärische Sicherheit (Mil Sich) über.

Das Festungswachtkorps 1942 – 1962

Diese Zusammenstellung eines namentlich unbekannten FWK-Angehörigen stammt aus einem privaten Archiv und wurde für das 20-Jahr-Jubiläum des FWK erstellt.

Am 1. April 1942 löste das durch Bundesratsbeschluss vom 25.6.1941 gegründete Festungswachtkorps die Institutionen der Fortwächter und der freiwilligen Grenzschutztruppen ab. Beide haben dem Lande gut gedient. Es ist deshalb wohl angebracht, am Tage, an dem wir über 20 Jahre Festungswachtkorps Rückschau halten, diese miteinzubeziehen.

Die Fortwächter

Mit dem Bau permanenter Befestigungen sah sich die Eidgenossenschaft veranlasst, den Festungsverwaltungen – 1892 auf dem St. Gotthard, 1894 in St. Maurice und 1939 in Sargans – beruflich und militärisch gut geschultes Personal für Unterhalt, Bewachung, Bedienung und Ausbildung zur Verfügung zu stellen: die Fortwächter.

Ursprünglich hiessen die Fortwächter Sicherheitswachen. Die ersten zwei Dienstreglemente für sie vom 12.10.1894 und vom 27.2.1900 trugen den Titel «Regulativ über die Anstellung, Entlassung, Arbeitsleistung und Besoldung der Sicherheitswachen der Befestigungen am Gotthard und bei St. Maurice». Erst das dritte Dienstreglement vom 29.7.1910 trägt als Überschrift «Verordnung betreffend die Besoldungen und Anstellungsverhältnisse der Fortwächter der Befestigungen». Das vierte und letzte Dienstreglement der Fortwächter nannte sich einfach «Dienstreglement für die Fortwächter». Es trägt das Ausgabedatum vom 11.1.1937.

Rekrutierung und Anstellung

Als Fortwächter wurden nach bestandener ärztlicher Untersuchung Uof., Gfr. und Sdt. der schweizerischen Armee angenommen, die noch nicht 25 Jahre alt waren. Für die Anstellung älterer qualifizierter Handwerker bedurfte es der Bewilligung des EMD. Der festen Anstellung ging eine sechsmonatige Probezeit voraus. Die Fortwächter standen im aktiven Militärdienst. Sie wurden beim Dienstantritt vom Chef der Festungsverwaltung vereidigt.

Für die in Forts und Kasernen wohnenden Fortwächter war die abendliche Ausgangszeit bis auf 2300 Uhr beschränkt. Das Vereinsrecht war den Fortwächtern zugestanden.

Ausserhalb der Arbeitszeit durften Zivilkleider getragen werden. Die Dienstkleider wurden kostenlos gestellt. Lismer, Marsch- und Bergschuhe konnten zu herabgesetzten Preisen bezogen werden. Die Fortwächter reisten auf Bahnen und Schiffen zur halben Taxe und sie genossen die übliche Portofreiheit für Postsendungen. Die Fortwächter waren nach Lohnordnung 11 im Taglohn angestellt.

Aufgaben

Auf den Fortwächter wartete ein gerütteltes Mass an Arbeit. Im Dienstreglement vom 11.1.1937 wird diese in Art. 10 wie folgt umschrieben:

Den Fortwachen liegt namentlich ob

  • der Schutz und die Bewachung der Festungswerke, der Zeughäuser, der Werkstätten und Magazine in Friedenszeiten und im Kriegsmobilmachungsfalle bis zum Einrücken der Festungsbesatzungstruppen,
  • der Unterhalt der Armierung, des Korps- und Reservematerials, der elektrischen

Anlagen, der Munition, des Kriegsproviantes und der übrigen Vorräte, sowie der der Festungsverwaltung unterstehenden Wälder und Strassen;

  • der Betrieb der Werkstätten und Kasernen;
  • Abgabe, Rücknahme und Instandstellung des Korps- und Instruktionsmaterials für Schulen und Kurse.

Daneben können die Fortwächter auch zu jeder anderen Dienstleistung in- und ausserhalb der Werke und des Festungsgebietes verwendet werden.

Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit sollte im Jahresmittel 48 Stunden betragen, ohne den inneren Dienst. Für Überzeitarbeit von höchstens 1 Stunde am gleichen Tag und von höchstens 6 Stunden innerhalb vier aufeinanderfolgender Kalenderwochen gab es keine Kompensation. Solche Überzeitarbeit konnte angesetzt werden für:

  • Wachtkontrollen,
  • Mobil- und Demobilmachung von Truppen,
  • Schiessübungen und Schiessversuche,
  • Ausbildung für die besonderen militärischen Aufgaben der Fortwächter, wie Beteiligung bei der Instruktion in Schulen und Kursen,
  • Feuerwehrdienst,
  • Dienst der Rettungskolonnen; Hilfsdienst bei Naturereignissen.
Die Organisation des Festungswesens

Die Festungssektion: Die Fortwächter in den Festungsverwaltungen, Fortverwaltungen und Dienstkreisen unterstanden mit allen diesen Ämtern der Festungssektion, die bis zum 1.1.1937 der Abteilung für Artillerie angehörte, auf dieses Datum hin aber durch BRB vom 29.12.1936 als 9. Sektion an die Generalstabsabteilung überging.

Der Festungssektion waren direkt unterstellt die Festungsverwaltungen vom St. Gotthard, von St. Maurice und Sargans.

Die Organisation der Festungsverwaltungen: Die Festungsverwaltungen bestanden aus dem Festungsbureau, den ihm unterstellten Fortverwaltungen, die wiederum in Dienstkreise geteilt waren.

Dem Festungsbureau waren zugeteilt:

  • der Chef,
  • der Of. des Materiellen. Ihm oblag die Sorge um das Material, die Maschinen, den Gas- und Ventilationsdienst, um Waffen und Munition, um Zeughäuser und Kasernen,
  • der Geniechef, dem die Bauaufgaben zustanden,
  • der Elektro-Of. für Stark- und Schwachstrom,
  • das Sekretariat mit der Kanzlei,
  • die Buchhaltung (Rechnungswesen und Proviantdienst).

Die Fortverwaltungen zählten folgendes Personal:

  • den Fortverwalter (Of.),
  • den zugeteilten Adjunkten (Of.),
  • Verwaltungs-Uof., wie Kasernen-Uof., Zeughaus-Uof., Werkstätten-Uof. (Elektro-Uof., Mech.-Uof., Schreiner-Uof.),

Die Dienstkreise schliesslich hatten Werkchefs und zugeteiltes Personal. Sie waren die eigentlichen Arbeitsplätze der Fortwächter.

Dem Festungsbureau St. Gotthard in Andermatt unterstanden:

  • die Fortververwaltung Andermatt mit Zeughäusern und Kasernen und den Dienstkreisen: Fort Furka, Fort Bätzberg, Fort Grübli, Fort Stöckli (Gütsch), Fort Gondo
  • die Fortverwa1tung Airolo mit Zeughaus und Kaserne und den Dienstkreisen: Fort Airolo, Fort Hospiz.
  • die Fortverwaltung Monte Ceneri mit Zeughaus und Kaserne und den Dienstkreisen: Monte Ceneri, Magadino, Gordola, Zeughaus Al Portone

Das Festungsbureau der Festungsverwaltung St. Maurice hatte seinen Sitz in Lavey. Ihm unterstanden die beiden Fortverwaltungen Savatan und Dailly. 1936 wurden diese zu einer einzigen Fortverwaltung zusammengelegt mit den drei Dienstkreisen: Dailly (mit Kaserne), Savatan (mit Kaserne und Zeughaus) und St. Maurice (mit Zeughaus).

Die erst im Juni 1939 eröffnete Festungsverwaltung Sargans bestand aus dem Festungsbureau und der Fortverwaltung. Am 1. April 1942 gingen Personal und Aufgaben der Festungsverwaltungen und der Fortwächter teilweise an das Festungswachtkorps über.

Die Freiwilligen Grenzschutztruppen

Notwendigkeit der Freiwilligen Grenzschutztruppen und ihre Aufstellung

Die seit 1933 wachsende Kriegsgefahr bewog die Eidgenossenschaft, die Grenzen mit permanenten Festungsanlagen, wie Sperren, Bunkern und Artilleriewerken zu bewehren. Zu deren Bewachung, Unterhalt und Betrieb und rechtzeitiger Besetzung musste sofort eine genügend ausgebildete, ausreichend starke und bewegliche Truppe aufgestellt werden.

Durch BRB vom 10.11.1936 wurde die 1. Freiwillige Grenzschutzkompagnie aufgestellt mit einem Bestand von:

  • 1 Hptm. als Kdt.
  • 5 Sub. Of.
  • 15 Uof.
  • 180 Gfr. und Sdt., insgesamt 201 Mann.

In der Folge wurden noch weitere 13 Kp. aufgestellt, und zwar:

  • 8 Kp. durch BRB vom 26.2.1937
  • 1 Kp. durch BRB vom 11.2.1938
  • 4 Kp. durch BRB vom 7.11.1938.
Anstellungsbedingungen

Für die freiwilligen Grenzschutztruppen wurde kein besonderes Dienstreglement herausgegeben. Massgebend war das Dienstreglement der Armee. Abweichungen davon und die Anstellungsbedingungen waren Inhalt von besonderen BRB und Verfügungen des EMD.

Der BRB vom 10.11.1936 umschrieb die Rekrutierungs- und Anstellungsbedingungen wie folgt:

  • Bei der Rekrutierung zu der Grenzschutz-Kompagnie sind in der Hauptsache arbeitslose und vorzugsweise ledige Wehrmänner zu berücksichtigen.
  • Die Dauer des Dienstes beträgt 6 Monate. Ausnahmsweise können Freiwillige auch über diese Frist hinaus bei Vorliegen besonderer Gründe im Dienst behalten werden. Vorzeitige Entlassungen auf Gesuch des Wehrmannes können nur bei Vorliegen besonderer Gründe bewilligt werden. Durch Verfügung der Leitung können Freiwillige, die sich als ungeeignet erweisen, namentlich in Fällen disziplinarischer Verfehlungen, fristlos entlassen werden.
  • Die Gründung von Soldatenvereinen irgendwelcher Art unter den Angehörigen der Freiwilligen-Grenzschutz-Kompagnie ist verboten.
  • Nach 3 Monaten Dienst kann ein besoldeter Urlaub von 8 Tagen gewährt werden.
  • Es versteht sich von selbst, dass die Freiwilligen den Militärgesetzen unterworfen waren.

Der BRB vom 16.11.1937 gewährte den Freiwilligen eine tägliche Soldzulage von 2 Franken, verlängerte hingegen den Dienst auf 12 Monate. Auf jedes halbe Jahr Dienst konnte ein besoldeter Urlaub von 8 Tagen gegeben werden.

Spätere Erlasse über die Beförderung der Of. im Freiw. Gz. Schutz konnten sich wegen der kurzen Lebenszeit dieser Truppe nicht auswirken.

Der BRB vom 20.12.1939 über eine provisorische Regelung der Lohnausfallentschädigungen an militärdiensttuende Arbeitsnehmer kam den Freiwilligen auch zugute.

Bestände

Die zuerst aufgestellte Freiw. Gz. Kp. zählte 201 Mann. Dieser Bestand war ein Mittelwert. Die tatsächlichen Bestände richteten sich nach den den Kp. Zugewiesenen Abschnitten. Am 15.12.1938 zählte die grösste Kp. in Brugg 6 Of. Und 460 Uof. und Sdt., die kleinste Kp. In Monte Ceneri 4 Of. und 60 Uof. und Sdt.

Der BRB vom 7.11.1938 erhöhte den Mannschaftsbestand auf 3000 Mann für das ganze Korps. Dieser Bestand wurde später erheblich überschritten.

Aufgaben

Die Freiw. Gz. Kp. bewachten die Gz. Werke und bildeten ihre erste Besatzung. Dieser Auftrag geht hervor aus dem BRB vom 29.12.1936 betr. die Neuordnung des Festungswesens, dessen Art. 3 festlegt: «Die als erste Besatzung bestimmte Freiwillige Grenzschutztruppe untersteht der Gst. Abt.»

Die Verfügung des EMD vom 11.12.1937 über die Verwendung von Befestigungsanlagen und Material des Grenzschutzes bestimmt in Zif. 9: «Die Bewachung der Befestigungsanlagen wird den Freiwilligen Grenzschutztruppen nach Anordnung der Gst. Abt. übertragen.»

Unterstellung und Organisation

Die Freiwilligen Grenzschutztruppen unterstanden der Gst. Abt. durch die Festungssektion, welcher ihre Verwaltung und Leitung zustand. Das Kommando der Freiw. Gz. Trp. befand sich in Bülach. Kommandant war der vom ganzen Korps geachtete Oberstlt. Rall selig.

In Bülach stand auch die Ausbildungskompagnie A des Freiw. Gz. Schutzes, die anderen Kompagnien waren nach folgender Liste stationiert:

Freiw. Gz. Kp. Standort Of. Uof./Sdt. Kommandant
1 Yverdon 6 400 Hptm. Caffot
2 La Chaux-de-Fonds 5 160 Hptm. de Rougemont
3 Pruntrut 7 170 Hptm. Liengme
4 Sissach 5 300 Hptm. Roos
5 Brugg 6 460 Hptm. Matter
6 Schaffhausen 6 400 Hptm. Rigassi
7 Amriswil 6 270 Hptm. Hauser
8 Altstätten 6 240 Hptm. Hammer
9 Monte Ceneri 4 60 Hptm. Simona
10 Savatan 5 120 Hptm. Pignat
11 Brig 4 90 Hptm. Rothen
12 Bevers 6 240 Hptm. Riedi
13 Luziensteig 6 160 Major Zürcher
70 3070 (ohne Ausbildungskp. A)

Am 1. April 1942 wurden die Freiwilligen Grenzschutztruppen durch BRB vom 25.6.1941 aufgehoben. Das neue Festungswachtkorps übernahm seine Aufgabe und zum Teil seine Soldaten.

Das Festungswachtkorps

Der BRB vom 25.6.1941 über das Festungswesen ist die Gründungsurkunde des Festungswachtkorps. Um diesen Zeitpunkt herum begannen die Organisationsarbeiten, nach deren Beendigung das Festungswachtkorps am 1. April 1942 aufgestellt wurde.

Das Festungswachtkorps übernahm von den Festungsverwaltungen die Reduitbefestigungen, von den Freiw. Gz. Trp. die Grenzbefestigungen, von beiden Institutionen die Aufgaben und telweise auch das Personal.

Der BRB unterstellte das FWK mit der Festungssektion und dem Bureau für Befestigungsbauten dem Chef der Gst. Abt. und gab ihm gleichzeitig die Grundsätze mit über seine Aufgabe und Gliederung, über sein Personal und dessen Einreihung sowie die Kontrollführung.

In Art. ll des BRB ist festgelegt, dass das FWK militärisch organisiert ist, im aktiven Militärdienst steht und den militärischen Dienstvorschriften untersteht.

Aufgaben

Vielgestaltig und interessant ist der Aufgabenbereich des FWK. Seine Angehörigen sind tätig als Soldaten, als Lehrer und als Techniker.

In soldatischer Hinsicht obliegen dem FWK: Die Bewachung der Befestigungsanlagen, das Erstellen der Kampfbereitschaft der Werke, deren teilweise Besetzung und Verteidigung bis zum Eintreffen der Kriegsbesatzung sowie die Mitwirkung als Teil derselben.

Als Lehrtätigkeit ist dem FWK zugewiesen: Die Mitwirkung bei der militärischen und fachtechnischen Ausbildung der Werk- und Festungsbesatzungen.

Schliesslich übt der Angehörige des FWK seinen erlernten Beruf als Techniker, Handwerker oder Kaufmann beim Unterhalt und der Verwaltung der Befestigungsanlagen und weiterer militärischer Anlagen aus.

Seit Eröffnung des FWK sind seine Aufgaben ständig gewachsen. Es wurde ihm der Unterhalt der P. Spr. O übertragen. 1954 kamen die Kasernen- und Zeughausverwaltungen von Andermatt und die Zeughausverwaltung von Airolo zum Korps. 1962 erfolgte die Übernahme der 18 Baumaterialdepots, deren militärische Formationen von Uof. des FWK kommandiert werden.

Eine Gegenüberstellung der 1948 verwalteten Anlagen mit dem heutigen Bestand spricht für sich:

Jahr Werke Panzerhindernisse Perm. Sprengobjekte Baracken Seilbahn Geländeverst.
1948 4000 3000 2000 2000 25
1962 5300 3450 2350 1900 30 700

Während des Aktivdienstes stand die Bewachung der Werke im Vordergrund. Heute sind Unterhalt und Verwaltung wichtiger.

Besonders verdient aber hervorgehoben zu werden die umfangreich gewordene Lehrtätigkeit des FWK Personals:

  • In den Kursen zur Weiterausbildung des FWK-Personals,
  • in den Umschulungskursen für Wehrmänner, die bei Übertritt in die Landwehr aus anderen Waffengattungen zu den Festungsformationen und Werkkp. umgeteilt werden,
  • in den WK und EK der Festungsformationen und der Werkkompagnien, in den besonderen Schieskursen für die Ausbildung der Offiziere der Werkkompagnien und Festungsformationen,
  • in den RS der Festungsartillerie.

Diese Heranziehung des FWK-Personals zur Instruktion beweist, dass das FWK auf dem rechten Wege ist. Hinter diesem Erfolg steckt harte und unverdrossene Arbeit. In bis heute über 500 FWK-Kursen aller Sparten wurde das Korps zu einer tüchtigen technischen Truppe herangebildet. Diese Kurse wurden entweder im FWK selber durchgeführt oder bei der KTA. Schliesslich genossen einzelne Leute des Korps ihre Weiterausbildung in Privatfirmen.

Es liegt auf der Hand, ein jederzeit einsatzbereites und bewährtes Korps auch zu anderen als nur nach Reglement vorgeschriebenen Aufgaben heranzuziehen. So wurde das FWK für folgende Aufgaben aufgerufen:

  • Einsatz bei Bergungsaktionen und in Katastrophenunfällen: Gauligletscheraktion
  • Lawinenwinter 1950/51 – Pontonunglück des PFV RheinfeIden bei der Rheinbrücke Trübbach/Balzers am 20.7.1956 usw.
  • als Ehrendetachement bei Beerdigungsfeiern für Bundesräte: bei den Bundesräten Minger und Escher,
  • als Ehrendetachement bei Staatsempfängen: 1954 Kaiser Haile Salassie von Abessinien, 1956 Präsident Sukarne von Indonesien, 1957 Präsident Schärff von Oesterreich, 1960 Präsident Frondizzi von Argentinien, das Königspaar von Griechenland, das Königspaar von Thailand, das Fürstenpaar von Monaco, 1961 Präsident Lübke von Deutschland,
  • als Hilfspersonal bei schweizerischen Gesandtschaften und Legationen im Ausland: Sofia, Wien, Moskau, Kairo, Bukarest, Budapest, Warschau usw.

Zu den erweiterten Aufgaben des FWK gehört ausserdem der militärische Vollzug von Gefängnisstrafen an Offizieren durch den Festungskreis 3 und an Uof., Gfr. und Sdt. sowie männlichen HD durch das Militärstrafdetachement.

General Guisan unterstellte mit Befehl vom 8.7.1942 die Strafvollzugkompagnie ab 1.10.1942 der Festungssektion. Als die Kp. am 10.11.1942 auf den Zugerberg dislozierte, erhielt der Kdt. des Festungskreises 4 einige Aufgaben bezüglich dieser Kp. überwiesen. Seit 15.11.2943 untersteht die Kp. dem Kdt. des Festungskreises 2. Ab März nennt sich die Kp. Militärstrafdetachement.

Bis 31.3.1947 kommandierte Hptm. Staub das Detachement. Ihm folgte im Kommando als Oberleutnant unser heutiger Hptm. Scheurer.

Das FWK ist pulsierendes Leben. Seine Angehörigen haben als Tätigkeit eine glückliche Mischung körperlicher und geistiger Betätigung. Lernen wechselt ab mit Lehren. Beides vermittelt einen grossen Kreis von Bekannten sowie grosses Wissen um Menschen und Dinge.

Organisation

Das FWK nach Dienstreglement vom 1.2.1942: Der BRB vom 25.6.1941 bestimmt in Art. 3 die Gliederung des Korps in 15-21 FWK Kp., die in drei bis sechs Festungskreise verteilt werden. Die am 1.4.2942 verwirklichte Lösung umfasst vier Festungskreise und 17 FWK Kp. Sie blieb nicht unangefochten. In der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates wurde 1948 angeregt, die Festungskreise abzuschaffen und die Kp. der Sektion für Festungswesen direkt zu unterstellen. Der Sparexperte, Herr Professor Walther, wies aber nach, dass dadurch der Geschäftsablauf schwerfällig werde und die ganze Organisation zudem noch kostspieliger, weil ja dann in den Kp. und in der Festungssektion wieder mehr Leute eingestellt werden müssten. Auch eine Verminderung der FW Kp. hielt Herr Prof. Walther als unvorteilhaft. In der Folge wurde dann auch die Anzahl der Kp. um 2 vermehrt. Bereits bei der Neuorganisation des FWK verfügte das EMD am 14.7.1949 die Errichtung der selbständigen Detachemente Bulle und Airolo. Als sich diese Verselbständigung bewährte, zögerte das EMD nicht, die Detachemente mit Verfügung vom 19.4.1951 in den Rang von Kp. zu erheben.

Das FWK war militärisch organisiert. Die Entlöhnung richtete sich nach einem Lohnregulativ in Anlehnung an die Lohnordnung II und nach dem militärischen Grad, Das ständige Personal bestand aus Of , im Beamtenverhältnis, und Uof. und Sdt. im Angestelltenverhältnis. Das nichtständige Personal: Of., Uof. und Sdt., wurde auf 1 Jahr angestellt.

Zur Organisation des FWK gehört das im Dienstreglement vom 1.2.1942 noch nicht erwähnte Zentralmagazin FWK, welches im November 1942 seine ersten Lager errichtete, und zwar

  • in einem Raum der alten Motorwagenkaserne in Thun und
  • in einem Kellerraum im Bälliz-Schuhhaus in Thun.

Das Bureau fand bei der FW Kp. 16 in Thun Unterschlupf. 1943 fand das Zentrallager FWK neue Unterkunft im Nachschubzeughaus Gwatt: anfänglich 2 Kellerräume und schliesslich einen halben Lagerraum. Im August 1944 dislozierte das Mag. nach Interlaken-Ost. Bescheiden begann es mit einer Baracke, zu der sich 1945 zwei weitere Baracken gesellten und dann 1946 eine grosse Durisolbaracke. Im Laufe der Zeit erwarb sich das Zentralmagazin in der ganzen Umgebung zusätzliche Lagerräume, so in Spiez, in Bönigen, usw. Auch verschiedene Stollen mussten als Lager dienen.

Im Frühjahr 1956 übersiedelte das Z. Mag. FWK an seinen heutigen Standort in Interlaken.

Die Kommandanten des Z.Mag.FWK sind bis heute:

  • von Anfang bis Frühjahr 1945: Adj. Uof. Müller
  • von Frühjahr 1945 bis 31.10.48: Oblt. Margot
  •  vom 1.11.48 bis heute: Major Liengme

Die Neuorganisation des FWK nach Dienstreglement vom 1.7.1949: Schon während des Aktivdienstes bewährte sich die durch und durch militärische Organisation hinsichtlich des Arbeitsergebnisses nicht. Der Chef der Gruppe Festungswesen erliess daher am 2.11.1946 «Weisungen über die Neuorganisation der Festungskreis-Stäbe und des FWK». Das Ergebnis ist im Dienstreglement vom 1.7.1949 festgehalten.

Der Grundsatz der militärischen Organisation wurde des Auftrages und der Aufgaben wegen beibehalten.

Die FW Kp. sind nun Kp. 1. Klasse mit Untersektoren oder 2. Klasse ohne Untersektoren. Bei den letzteren unterstehen die Werkgruppen direkt dem Kp. Kdt.

Die Kreis- und Kp.-Stäbe setzen sich zusammen aus: Mat.D., Tech.D., Rechnungswesen und Kanzlei. Die Kp.Kdt. bekommen einen Stellvertreter zugeteilt. Das Personal wird jetzt nach seiner Funktion (Ämter und Dienstposten) eingereiht und erhält den seiner Funktion entsprechenden militärischen Grad. In Fachkursen wird das Personal für diese Funktionen ausgebildet. Es werden die Fachprüfungen eingeführt.

Dem FWK wird die Vereinsfreiheit zugestanden. Der Ausgang des dienstfreien Personals ist unbeschränkt.

Mit Verfügung vom 8.8.1950 hat das EMD alle bis zum 1.8.1950 noch nicht nach der neuen Ordnung eingegliederten ständigen Angehörigen des Korps in die neuen Ämter und Dienstposten gewählt. Dabei gewährte es den dadurch im Verhältnis zur bisherigen Stellung tiefer Eingereihten die Besitzstandgarantie.

Das FWK nach Dienstreglement vom 31.12.1958: Im Dienstreglement 1959 ist die Weiterentwicklung des FWK während der letzten zehn Jahre niedergelegt;

  • die Verbeamtung des FWK auf den 1.7.1955,
  • die Teilreorganisation, wie sie seit 1956 angestrebt und verwirklicht wurde,
  • die Unterteilung der FW Kp. in die Kp. der Klassen Ia, I und 2.

Die Verbeamtung brachte allen ständigen Angestellten die Beamteneigenschaft. Damit geniessen sie die gleichen Rechte wie die Beamten der Zentralverwaltung. Ihre Funktionen werden nun nach der Ämterklassifikation der Bundesbeamten besoldet. Die 44-Stundenwoche und der freie Samstag jede 2. Woche ist erreicht. Wer auf abgelegenem Posten seinen Dienst leistet, erfreut sich billigerweise sogar der Fünftagewoche. Darüber hinaus – und damit die Beamten «z’Bärn obe» weit überflügelnd – nehmen die Beamten des FWK an allen Vorteilen der militärischen Organisation teil, wie

  • Kleiderentschädigung für die Of. und Stellung der Dienstkleider für das andere Personal,
  • Fahrvergünstigungen auf Eisenbahnen- und Dampfschiffahrtsunternehmungen,
  • Portofreiheit,
  • Bezug von Lebensmitteln zu verbilligtem Preise,
  • die Millitärversicherung,
  • ferner die unentgeltliche Benützung der Militärbaracken für Ferien.

Damit ist dem FWK gewiss der gewöhnlich unerfüllbare Wunsch, den «Fünfer und das Weggli» zu erringen – um einen träfen Ausdruck des Volksmundes zu benützen – Wirklichkeit geworden.

Die Teilreorganisation des FWK wurde auf der Grundlage des Befehls vom 3. Juli 1956 durchgeführt und führte zu einer Vereinfachung des Dienstbetriebes sowie zur Reduzierung administrativer Arbeiten und von Transporten. (Als sehr nützlich hat sich die Einführung der Revisionsequipen erwiesen.)

Schliesslich ist die Klassierung der Kp. in die 3 Klassen 1a, 1 und 2 zu erwähnen. Es wurde die neue Klasse 1a für die FW Kp.10, 13, 17 und 18 geschaffen, welche von den umfangreichsten und wichtigsten Befestigungsanlagen verwalten, Kasernen- und Zeughausbetriebe führen.

Die Bestände

Der Sollbestand auf den 1.4.1942: Das FWK rekrutierte sich am 1.4.1942 aus Angehörigen der zwei auf dieses Datum hin aufgehobenen Institutionen der Fortwächter und der Freiw. Gz. Trp. sowie aus Neuaushebungen. Oberst Tardent, Chef der Festungssektion, meldete am 5.3.1942 dem OKK einen Sollbestand von 70 Of. und 3270 Uof. und Sdt. Diesen Bestand erreichte das Korps nie, sondern erlitt durch den Abbau auf den 31.12.1947 erhebliche Kürzungen.

Bestände bis 31.12.1947: Nachstehende Tabelle zeigt die Bestände von 1942 bis 1947:

Jahr Ständige Mitarbeiter Nichtständige Mitarbeiter Total
1942 377 1715 2092
1943 442 1620 2062
1944 696 1662 2358 (höchster Stand)
1945 693 1616 2309
1946 816 1450 2265
1947 917 1159 2076

Der Abbau auf den 1.1.1948: Bis zum 1.1.1948 war das FWK rein militärisch aufgebaut. Auf dieses Datum hin aber musste das FWK dem allgemeinen Ruf, die Bundesausgaben durch Personalabbau einzuschränken, sein Opfer bringen. Der Abbau war also eine reine Sparmassnahme. Die Sparexpertise von Herrn Prof. Walther vom 26.8.1947 führte zu einer straffen Arbeitsorganisation mit Einreihung des Personals nach seinen Funktionen, wodurch der Abbau von 25 Offizieren und rund 200 Uof. und Sdt. eingeleitet wurde. Für das Korps waren noch 1950 Stellen vorgesehen.

Es muss hier erwähnt werden, dass die Gruppe Festungswesen alle Möglichkeiten erschöpft hat, den zur Entlassung vorgesehenen Leuten neue Stellen zu verschaffen. Insbesondere wurde versucht, sie in anderen Bundesbetrieben unterzubringen. Ebenso klopfte die Gruppe Festungswesen mit gutem Erfolg an die Pforten vieler Privatfirmen im ganzen Lande.

Es haben damals übernommen:

  • die SBB – 60 Mann
  • das Justiz- u. Polizeideparetement – 2 Mann
  • die KMV – 7 Mann
  • das Grenzwachtkorps – 19 Mann
  • die PTT – 34 Mann
  • diverse Bundesstellen – 9 Mann
  • militärische Dienststellen – 31 Mann

so dass also 162 Mann sofort neue Stellen beim Bund antreten konnten.

Die weitere Entwicklung

Begreiflicherweise hatte der Abbau im Korps eine gewisse Beunruhigung verursacht, die eine Botschaft des Bundesrates an die Bundesverwaltung vom 22.1.1948 über einen allfälligen weiteren Abbau im FWK noch steigerte. Der Chef der Gruppe Festungswesen sah sich deshalb veranlasst, dem Korps am 3.3.1948 zu versichern, dass zukünftige Bestandesherabsetzungen nur noch «durch Nichtersetzung der freiwillig aus dem FWK ausscheidenden Leute erreicht werden». Dieses Verfahren bildete nun auch die Richtlinie. Es war nicht immer leicht, sie einzuhalten. Eine weitere Regel hat sich wegen des technischen Charakters des Korps herausgebildet: bei NeueinsteIlungen werden vorzugsweise Leute mit abgeschlossener technischer Berufslehre berücksichtigt. Die Übernahme der Kasernen- und Zeughausverwaltungen brachte einen leichten Personalzuwachs mit sich, so dass die Stellen im FWK für 1952 auf 2082 stiegen. Nun setzten wieder die Forderungen nach Abbau ein:

  • für 1953 wurden 82 Stellen gestrichen,
  • für 1954 wurden weitere 58 Stellen gestrichen, usw.

Am 30.6.1962 zählte das FWK 1823 Stellen, die von 1724 Beamten und Angestellten und von 99 nichtständig Angestellten besetzt waren.

Die Offiziere im FWK

Die Stellung der Offiziere im FWK ist durch den Aufgabenkreis festgelegt. Der militärische Grad richtet sich nach der vom Offizier versehenen Funktion und den Beförderungsbedingungen. Dadurch sind die Beförderungsmöglichkeiten von Natur aus begrenzt. Es ist menschlich begreiflich, dass immer wieder neue Anstrengungen unternommen werden, um weitere militärische und administrative Beförderungen zu ermöglichen.

Von der Abteilung für Genie und Festungswesen aus wurden mit Schreiben vom 21.11.1958 an den Gst. Chef folgende Änderungen und Beförderungen beantragt und sind in der Folge durch die LVK denn auch bewilligt worden:

  • Der Bauof. I im Kreisstab, bisher in der 8. Besoldungsklasse, erhielt das Amt eines Geniechefs und rückte in die 7. Besoldungsklasse vor. Er kann Oberstlt. werden.
  • Die FW Kp. wurden in drei Klassen eingeteilt statt, wie bisher, in zwei. Die neue Klasse Ia ist für die FWK Kp 10, 13, 17 und 18 geschaffen worden. Ihre Kdt. rückten ebenfalls in die 7. Besoldungsklasse vor und können Oberstlt. werden.
  • Ferner wurde durchgesetzt, dass auch die Kdt. der FW Kp. II. Klasse den Majorsrang bekleiden können. Dies mit Rücksicht auf ihre Stellung als Dienstchefs in den Brigadenstäben bei einer K Mob.
Die Vereinsfreiheit im FWK

Das Dienstreglement von 1949 brachte dem FWK die Vereinsfreiheit. Das heisst nicht, das Korps oder seine vorgesetzten Stellen seien vorher gewerkschaftsfeindlich eingestellt gewesen. Ein Blick in die Vergangenheit bringt Klarheit.

Die Fortwächter, eine Truppe mit Kampf- und Verwaltungsaufgaben gleich denen des FWK, in den ruhigen 1890-er Jahren gegründet, erfreuten sich des Vereinsrechtes (Art.20 D.R.F.W.). Es bestand keine Ursache, diesem militärisch organisierten Korps die Vereinsfreiheit vorzuenthalten. Die Zeiten waren ruhig.

Anders verhielt es sich 1936 bei Aufstellung der Freiw. Gz. Trp. Es wurde in Eile eine durch und durch militärisch organisierte Truppe aufgestellt, die zunächst einmal einfach ein vormobilisierter Teil der Armee war, schlagfertig und einsatzbereit, Tag und Nacht auf den Rädern, auf Patrouillen und auf der Wacht und in harter Ausbildung. Wie es der Armee nicht gestattet ist, Gewerkschaften beizutreten, war es auch den Freiw. Gz. Trp. untersagt (Art.6, 3RB vom 10.11.1936). Die unruhigen Zeiten rechtfertigten überdies dieses Verbot.

Als 1942 das FWK gegründet wurde, waren die Zeiten noch gefährlicher. Es war deshalb naheliegend, das FWK bezüglich Vereinsfreiheit eher wie die Freiw. Gz. Trp. zu behandeln und nicht wie die Fortwächter. Nach Beendigung des Krieges war die Lage doch eine ganz andere. Dem wurde im Dienstreglement 1949 Rechnung getragen durch Gewährung der Vereinsfreiheit. Es ist das Selbstverständlichste der Welt, dass es grosse Gegner und grosse Befürworter der Vereinsfreiheit gibt. Daraus kann nicht abgeleitet werden, die oberen oder obersten Behörden seien der Vereinsfreiheit feindlich gesinnt, schliesslich wurde sie ja gewährt, und das aus Überzeugung. Und sie hat sich bis heute bewährt. Nach dem Grundsatz, dass zwei Augen mehr sehen als nur eines, ist die Mitwirkung einer ausserhalb der Verwaltung stehenden Organisation in vielen Belangen sicher zu begrüssen. Die Mitarbeit mit den Verbänden gibt vor allem dem Personal das beruhigende Wissen, dass das Mögliche zu seinem Besten jederzeit getan wird. Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Verbänden hat ihren Niederschlag gefunden:

  • bei der Bearbeitung der Dienstreglemente,
  • bei der Beförderungsordnung,
  • bei der Festsetzung der Nebenbezüge,
  • ferner gehören hierher die Instruktionszulage, die Zulage bei Stellvertretungen, die Funktionszulage für die Küchenchefs, usw.

In diesem Zusammenhange sei noch angeführt, dass es nicht nur die Verbände sind, die sich – wie gesagt in gutem Sinne – um das FWK kümmern. Stets hat die Abteilung Eingaben von Drittpersonen zu behandeln, die insbesondere auf die Militärverwaltung mit Missgunst schauen. So kamen Vorwürfe, es sei das Personal des FWK nicht vollbeschäftigt, es seien seine Unterkünfte zu gross, dieser und jener Offizier reise mit einem General-Abonnement des Bundes in der Eidgenossenschaft herum, usw. Es gereicht dem FWK zum Lobe, dass weitaus die meisten dieser Vorwürfe ungerechtfertigt waren. Das Bewusstsein, immer beobachtet zu werden, kann aber auch positiv ausgewertet werden: es unterstreicht die Pflicht, vorbildlich zu sein.

Rückblick und Ausblick

Das Festungswachtkorps blickt auf 20 Lebensjahre zurück. Seine Kindheit, seine Sturm- und Drangjahre gehören der Vergangenheit an. Seine Aufgabe, seine Organisation und alle seine Belange stehen auf gesunden Grundlagen. Es gibt aber kein Stillstehen. Die umfassenden Fortschritte auf allen Lebensgebieten zwingen auch den Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten des Korps ununterbrochene Weiterbildung auf. Eine ernste aber verlockende Aufgabe wird dadurch andauernd verwirklicht: unsere Festungen kampfbereit zu halten. Nie wird das Schweizervolk diesen bewährten Schild aufgeben.

Die Geschichte des Festungswachtkorps ist mit Dokumenten und Unterlagen auf dieser Website dokumentiert.