A8760/K8 Brindlistollen

Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Landesregierung erstmals bewusst, dass auch sie eine geschützte Unterkunft benötigen könnte. Zur Auswahl für einen frühen Führungsbunker standen dabei die Orte Engelberg und Amsteg. Doch der vorgesehene Fluchtort im Kloster Engelberg hatte keinen Keller!

Der Planungsauftrag wurde 1940 ausgelöst, ein Jahr später begann der Bau in Amsteg im Raum Brindli. Der Bunker wurde zuerst als Werk 1102, bezeichnet, ist aber auch als «Kaverne A», Brindlistollen» und später als K8 respektive A8760 bekannt geworden.

Betriebsbereit war der «Brindlistollen» im April 1942. Die Kosten überstiegen mit 1,37 Millionen Franken den Kostenvoranschlag des Geniechefs deutlich. Dieser hatte 0,9 Millionen veranschlagt. Dabei war die Anlage nicht etwa luxuriös ausgestattet. Die Nutzfläche von 2500 Quadratmetern ist auf zwei Stockwerke aufgeteilt, die Einbauten bestehen damals ausschliesslich aus Holz. Für den Notbetrieb standen zwei Sulzer-Motoren 4ZG9 mit je 80 PS zur Verfügung. Die Lieferfirma verpflichtete sich damals, während 100 Jahren Ersatzteile zu liefern (man stelle sich das heute vor…). Der Generator wurde von BBC aus Baden geliefert. Die Anlage wurde mit einer Küche, Ventilationsanlage, Wasserreservoir und einem Sanitätstrakt ausgerüstet.

Interessant ist, dass der Notausgangstollen einen Kraftwerkstollen quert und deshalb einen «Hügel» in seinem Verlauf hat.

Strenger Geheimhaltung unterlag die Tatsache, dass ein Raum für die Lagerung von Gold reserviert war. Angeblich hat die Nationalbank diesen Raum bis 1995 genutzt.

Der Bundesrat fühlte sich offenbar unter Fels nicht wohl. Die Anlage wurde ein einziges Mal während des Aktivdienstes von ihm belegt, und zwar im Oktober 1943. Der Andrang an Beamten, die sich im Ernstfall gern dort einquartiert hätten, war dagegen gross. Eine Liste aus dem Mai 1949 umfasst jedenfalls insgesamt 386 Personen und 44’500 kg Material. Im Endeffekt wurden inklusive Bundesratsmitglieder knapp 40 Personen für den Umzug in die «Kaverne A» bestimmt.

Was in den Jahren nach dem Aktivdienst dort drin passierte, ist noch nicht aufgeschrieben. Jedenfalls erhielt die Anlage aber die modernen Bezeichnungen K8 sowie die AGFA-Nummer A8760, was auf eine durchgehende Weiternutzung schliessen lässt. Für die letzten Jahre vor der Entklassifizierung 1999 ist die geplante Verwendung als Kommandoposten Nord der Gebirgsdivision 9 (Gebirgsarmeekorps 3) bekannt.

2001 wurde der erste «Bundesratsbunker» an eine private Firma verkauft, die daraus ein geschütztes Lager für Wertgegenstände und Daten machte. Der Bundesrat hatte für sich bereits in den 1950-er Jahren eine moderne geschützte Führungsanlage im östlichen Berner Oberland erstellen lassen, in den 1990-er Jahren ersetzt vom noch heute aktuellen «Bundesratsbunker» ebenfalls im Raum Berner Oberland.

Die wenigen bekannten Bilder stammen aus der Zeit um 1945 und sind aus dem Bundesarchiv, die aktuellen wurden zur Verfügung gestellt. Aufgetaucht sind noch etliche s/w-Aufnahmen, die wohl kurz vor dem Verkauf im Auftrag des Bundes gemacht worden sind.

1955: Wozu brauchts den K8 noch?

Nach dem Bezug des damals neuen Bundesratsbunker K10 stellte sich die Frage, was mit dem Brindlistollen passieren sollte. Eine Aktennnotiz vom 28. Juli 1955 bestätigt, dass sich die Evakuationskommission «schon wiederholt mit der Frage der Verwendung der Anlage K8  im Rheintal» beschäftigt hat. 1951 hat sich der Bundesrat selber mit dieser Frage befasst und beschlossen, den K8 zu behalten. In Friedenszeiten könne diese andersweitig genutzt werden, sie müsse jedoch dem Bundesrat nach wie vor zur Verfügung stehen.Mit der Fertigstellung des K10 wurde K8 ausgeräumt, das Mobiliar und die Ausrüstung wurde gezügelt. 1955 wurden einige Räume als Lager der Abteilung Genie und Festungswesen (AGF) und der Übermittlungstruppen sowie von der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale sowie der KAPF genutzt. Vorgeschlagen werden als künftige Nutzungen:

  • Die Räume 5-17, 34, 42 und 43 für besondere Zwecke der Evakuierungskommission (Aufnahme der wichtigsten Akten der Landesregierung).
  • Die übrigen Räume werden von der AGF feldmässig für die Bedürfnisse der Landesregierung möbliert, wobei die Schlafzimmer auch als Arbeitszimmer einzurichten seien. So könne die Anlage auch vom Armeekommando oder einer Heereseinheit genutzt werden.
  • Die Einrichtungen der Telefonzentrale müssen überprüft werden. Ein Anschluss dieser Hauszentrale an die Militärzentrale Plattiegg ist nötig.

Eine Nutzung in Friedenszeiten unter Berücksichtigung ihrer geheimen Zweckbestimmung müsse jeweils eingehend geprüft werden.

A8759 Bi den Hüsern / Kaverne S (Fernmeldeanlage)

Funktionierende Verbindungen sind für die Führung zentral. In Nachbarschaft des K8760/K8 wurde deshalb eine unterirdische Fernmeldeanlage erstellt (Baujahr unbekannt). Zwei Zugangsstollen und ein Notausgang verbanden die zweistöckige Anlage mit der Aussenwelt. Weitere Infos sind im Moment über A8759 respektive die «Kaverne S» nicht vorhanden.

Quellen: GMS, Privatarchiv, Medientexte