Verteidigung der Lötschberg-Nordachse und der Berner Hochalpen

Der Verein Schweizer Armeemuseum bietet Geschichte: Im Vortrag vom 11. Mai wird die Verteidigung der Lötschberg-Nordachse und der Berner Hochalpen thematisiert. Referent ist Hans-Rudolf Schoch, der Verfasser mehrerer Bücher über Festungen im Berner Oberland.

Die 3. Division verteidigte im Zweiten Weltkrieg mit den Kampfgruppen Hondrich und Frutigen das Kandertal zwischen Spiez und Mitholz sowie mit der Kampfgruppe Hochalpen das Hochgebirge im Gebiet Wildstrubel – Gemmi – Lötschenpass – Jungfrau.

Im Vortrag beim Verein Schweizer Armeemuseum in Thun werden die Konzeption, die Dispositive und der Einsatz der Truppen erläutert. Aufgezeigt werden die Baugeschichten der verschiedenen Befestigungsbauten, der zahlreichen Sprengobjekte sowie der diversen Militärseilbahnen. Thema ist zudem die stärkste Sperrstelle im Kandertal in Mülenen mit mehreren Bunkern und einem massiven – heute verschwundenen – Höckerhindernis quer durchs Tal. Die verbunkerten Kriegs-Kommandoposten im Aktivdienst für die 3. Division (Reichenbach/Kien) und das 1. Armeekorps (Frutigen) bilden den Abschluss der Präsentation.

Treffpunkt: Mittwoch, 11. Mai 2022, 18.45 Uhr, auf dem Parkplatz der ehemaligen Soldatenstube 3 Tannen (heute Corona-Testzentrum) an der Allmendstrasse in Thun (Einweisung). Anreise mit dem öffentlichen Verkehr ab Bahnhof Thun mit Buslinie 4 bis Haltestelle Kleine Allmend. Beginn 19 Uhr.

An der Sitzung der Befestigungskommission vom März 1936 war auch die Versorgung der Mannschaft mit Frischluft im Fort Airolo im Fall eines Giftgasangriffs ein Thema. Hier die protokollierte Lösung für dieses Problem.

Reaktivierung der Schweizer Festungswerke – Wiederherstellung der Festungstruppen

Der SVP-Nationalrat Bruno Walliser hat am 2. März 2022 eine Motion eingereicht, in der er die Reaktivierung der Schweizer Festungswerke und die Wiederherstellung der Festungstruppen fordert. Seine Eingabe im Wortlaut:

Der Bundesrat wird beauftragt,
1. Die Schweizer Festungswerke sind wieder zu aktivieren, damit sie ihren Verteidigungsauftrag wieder wahrnehmen können.
2. Innerhalb der Armee ist die Truppengattung der Festungstruppen wieder neu zu schaffen.

Begründung: Der Ukrainekrieg zeigt, dass konventionelle Kriege wieder Tatsache geworden sind. Die Verteidigungsmöglichkeiten der Armee sind auszubauen. Die Armee muss ihren Grundauftrag der Landesverteidigung wieder wirksam ausüben können. Dazu muss die Schweizer Alpenfestung umgehend reaktiviert werden.


Stopp dem Rückbau von Verteidigungsanlagen, die vor dem Ukraine-Krieg als obsolet eingestuft wurden, und Neueinschätzung von deren Nutzen

Auch sein Partei- und Nationalratskollege Jean-Luc Addor wurde am 17.3.2022 aktiv. Seine Interpellation im Wortlaut:

Hält es der Bundesrat nicht für notwendig, den Rückbau militärischer Anlagen und Systeme, die vor dem Ukraine-Krieg als obsolet eingestuft wurden, sofort einzustellen? Hält er es nicht für notwendig, deren operationellen Wert für die Erfüllung der Aufgaben der konventionellen Verteidigung unserer Armee neu zu beurteilen?

Begründung: Über die letzten zwanzig Jahre ist die Schweizer Politik zur Überzeugung gelangt, eine kriegerische Auseinandersetzung in Europa sei, wenn nicht unwahrscheinlich, so doch kaum wahrscheinlich. Wir haben folglich die militärische Sicherheit nicht mehr als Priorität betrachtet und die Aufgaben unserer Verteidigungsarmee bei einem konventionellen Gegner als sekundär eingestuft. Diese Geisteshaltung hat sich selbstverständlich im Verteidigungsbudget niedergeschlagen. Neben anderen Faktoren im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Entwicklung erklärt dies auch den massiven Rückgang im Personalbestand der Armee und den Entscheid, zahlreiche Anlagen und Waffensysteme, insbesondere in den Alpen, abzubauen.

Der Ukraine-Krieg hat diese Illusionen harsch vernichtet. Einige der für obsolet gehaltenen Anlagen und Systeme sind noch nicht komplett abgebaut. Es stellt sich deshalb die Frage, wie hilfreich sie wären, wenn ein Ausbau unserer Verteidigungskapazitäten im konventionellen Bereich ins Auge gefasst werden müsste. In einem solchen Fall wäre es einfacher, schneller und vor allem weniger teuer, noch bestehende Anlagen und Systeme in Stand zu setzen und in Betrieb zu nehmen als Mittel von Grund auf neu aufzubauen.

 

2002 reichte der damalige SP-Nationalrat Paul Günter eine Interpellation ein, um für den Bundesratsbunker eine sinnvolle Nutzung zu finden – zum Beispiel öffentliche Führungen.

Interpellation 02.3410. Nutzung des teuren Bundesratsbunkers

Der Bundesratsbunker hat im heutigen europäischen Sicherheitsumfeld keine militärische Bedeutung mehr. Seine einzige mögliche Nutzung wäre das Szenario eines nuklearen GAU von Mühleberg, welcher die Evakuation der Stadt Bern und damit der Schweizer Regierung nötig macht. Hierfür braucht der Bunker aber nicht geheim zu sein – im Gegenteil ist es wichtig, dass die Bevölkerung weiss, dass der nukleare GAU von Mühleberg das Katastrophenszenario mit der höchsten Wahrscheinlichkeit ist.

Der Bundesrat hat im Übrigen bis heute keinen ernsthaften Versuch gemacht, den immens teuren Bunker in einer realitätsnahen Übung zu testen.

Nach dem grossen Publikumserfolg der offenen Tür im Bundeshaus von diesem Sommer sollte daher der Bundesrat für Sommer 2003 ein ähnliches Projekt mit dem Titel «Offener Bundesratsbunker in Kandersteg» vorlegen, mit dem Ziel, die militärisch total obsolet gewordene «Führungsanlage» immerhin noch als Touristenattraktion zu nutzen und mit einem Eintrittspreis von 20 Franken pro Person wenigstens einen kleinen Teil der Baukosten von 240 Millionen Franken in die weiterhin darbende Bundeskasse zurück zu holen.

1. Ist der Bundesrat bereit, im Interesse der Öffentlichkeit und der Bundesfinanzen die oben geschilderte Öffnung vorzunehmen?
2. Bis wann gedenkt der Bundesrat den Bunker selbst einmal in einer Evakuationsübung zu testen?

Stellungnahme des Bundesrates vom 20.11.2002

Der erwähnte Bundesratsbunker wurde als allgemeine Schutzanlage für die zivile Nutzung durch die Regierung sowohl in Friedens- wie auch in Kriegszeiten konzipiert. Seit dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1992 über die Neuunterstellung von Führungsanlagen fällt diese Anlage unter das Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen und unter die Verordnung vom 2. Mai 1990 über den Schutz militärischer Anlagen. Aufgrund dieser rechtlichen Unterstellung fällt der Bundesratsbunker unter die geheimen Anlagen. Die Verbreitung von Informationen ohne Zustimmung der zuständigen Behörde kann aufgrund des Militärstrafrechtes geahndet werden.

Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten in Bezug auf die Bedrohungslage der Schweiz nicht. Zwar hat sich die «traditionelle» militärische Bedrohung in der Schweiz wie auch in Europa verringert. Der sicherheitspolitische Bericht 2000 führt aber andere Gefahren an, so die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Atom-, biologische und chemische Waffen) und von Langstreckenwaffen.

Deshalb hält der Bundesrat an der Nützlichkeit der erwähnten Schutzanlage wie auch an deren Geheimhaltung fest.

Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass die Schweiz mit ihrer Schutzanlage bei weitem nicht eine Ausnahme ist, sondern dass es international üblich ist, eine Führungsanlage zu haben, die für den Fall ausserordentlicher Lagen oder eines Kriegs erhöhten Schutzanforderungen genügt.

Die gestellten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:
1. Der Bundesrat anerkennt die ernsthaften Bemühungen des Interpellanten, nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Bundesfinanzen zu suchen. Er bezweifelt allerdings, dass hier das geeignete Objekt zur Beschaffung von Mehreinnahmen vorliegt.
2. Die Anlage soll in einer Evakuationsübung oder in einer anderen realitätskonformen Übung getestet werden. Die Vorbereitungen dafür laufen. Tests sollen durchgeführt werden, sobald die Anlage fertiggestellt ist.

Das Verteidigungsdepartement (VBS) erneuert die Netze, Infrastrukturen und Kommunikationsmittel der Armee. Das Programm ist in drei Projekte unterteilt:

  • Telekommunikation der Armee
  • Führungsnetz Schweiz und
  • Rechenzentren VBS/Bund.

Vor allem Letzteres bereitet dem VBS Sorgen: Gemäss dem diese Woche veröffentlichten VBS-Projektbericht, der für die wichtigsten und teuersten Vorhaben den Stand per Ende 2021 aufzeigt, kommt es zu Verzögerungen und höheren Kosten.

Die Rohbauten der ersten zwei Rechenzentren («Campus» und «Fundament») wurden dem Betreiber übergeben. Im September 2021 fand mit dem Generalplaner des Rechenzentrums «Fundament», welcher einseitig den Vertrag gekündigt hat, eine erste Schlichtungsverhandlung statt, die nicht erfolgreich war. Die nächste Verhandlungsrunde ist im Februar 2022 ge­plant. Die Versicherungsthemen (Schockschutzplatte/Abgasstollen) werden parallel mit der Vertragskündigung Generalplaner bearbeitet.

Das dritte Rechenzentrum «Kastro II» steht jedoch noch am Beginn der Bauphase, weil ein neuer Standort gesucht werden musste (ursprünglich war das ehemalige Munitionslager Mitholz dafür vorgesehen). Die Bundeskanzlei (Abteilung Digitale Transformation und Informatik DTI) verzichtet auf eine Integ­ration des zivilen Rechenzentrums «Primus» in das Rechenzentrum «Kastro II». Auf Grund dieses Entscheides, wurde im August 2021 die Vorprojektplanung für die Anlage mit «Primus» abgebrochen und mit der Vorprojektplanung der redimensionierten Anlage gestartet Der Planungsprozess (Vorprojekt) wird bis Mitte 2022 dauern. Anschliessend erfolgt die Bauprojektplanung.

Der Innenausbau der Rechenzentren wird mit dem Teilprojekt «Architektur und Infrastruktur» realisiert. Dieses leide jedoch stark unter personellen IT-Ressourcenproblematik. Anstatt wie vorgesehen 2023 wird das Projekt voraussichtlich 2030 abgeschlossen. Die Gruppe Verteidigung beurteilt die Personalsituation als kritisch. Es sind zu wenig Per­sonal-Ressourcen vorhanden, um parallel den laufenden Betrieb der Armeeinformatik sicherzustellen und gleichzeitig die weite­ren IKT-Projekte zu bewältigen. Die Gruppe Verteidigung habe aber die Ressourcen und Kompetenzen, um das Projekt längerfristig wieder auf Kurs zu bringen. Sie hat die IKT-Gesamtplanung verabschiedet und darauf basierend Massnahmen ergriffen.

Ursprünglich waren dafür Investitionen in Höhe von 900 Millionen Franken vorgesehen. Per Ende 2021 beliefen sich diese gemäss aktuellem Projektauftrag aber bereits auf über 1 Milliarde Franken.

Quelle: Projektbericht VBS 2021

Zentrale Elemente einer Sperre sind jeweils die Hindernisse. Diese sollten einen Gegner verlangsamen, damit die flankierenden (verbunkerten) Waffen die gepanzerten Fahrzeuge besser vernichten können.

Aber welche Art Hindernisse müssen es sein, die möglichst günstig und wirkungsvoll sind und teils auch als feldmässige Sperrelemente rasch erstellt werfen können? Die Armee hat im Laufe der Zeit viele Versuche dazu gemacht.

Eine Auswahl an Versuchsberichten und vielen Bildern dazu gibt es im neuen rund 200-seitigen Buch (Softcover) aus dem Verlag HS-Publikationen, das derzeit in der Schlussphase der Realisierung steht. Hier schon mal ein kleiner Vorgeschmack.

Das militärische Bauprogramm zuhanden des Parlaments umfasste 1958 u.a. eine neue Felsentankanlage für über 20 Millionen Franken. Sie war Teil eines umfangreichen Tankbauprogramms, das aufgeteilt in verschiedene Einzelprogramme aufgrund der rasch voranschreitenden Motorisierung der Armee dringend nötig war.

Um welche Anlage es sich hier handelt und ob sie allenfalls heute noch genutzt wird, ist nicht klar.

1943 wurden die bestehenden Sprengobjekte neu nummeriert, da die bisherige Aufteilung der Minen- und Zerstörungsgruppen im Aktivdienst änderte und stark zunahm – genauso wie die Anzahl an Minenobjekten.

Dadurch wurde aus dem Sprengobjekt 1/103 neu die Nummer 0001. Die neuen Tabellen ergaben ein recht beachtliches Buch. Später änderten die Bezeichnungen nochmals, als die AGFA-Struktur eingeführt wurde.