2002 reichte der damalige SP-Nationalrat Paul Günter eine Interpellation ein, um für den Bundesratsbunker eine sinnvolle Nutzung zu finden – zum Beispiel öffentliche Führungen.

Interpellation 02.3410. Nutzung des teuren Bundesratsbunkers

Der Bundesratsbunker hat im heutigen europäischen Sicherheitsumfeld keine militärische Bedeutung mehr. Seine einzige mögliche Nutzung wäre das Szenario eines nuklearen GAU von Mühleberg, welcher die Evakuation der Stadt Bern und damit der Schweizer Regierung nötig macht. Hierfür braucht der Bunker aber nicht geheim zu sein – im Gegenteil ist es wichtig, dass die Bevölkerung weiss, dass der nukleare GAU von Mühleberg das Katastrophenszenario mit der höchsten Wahrscheinlichkeit ist.

Der Bundesrat hat im Übrigen bis heute keinen ernsthaften Versuch gemacht, den immens teuren Bunker in einer realitätsnahen Übung zu testen.

Nach dem grossen Publikumserfolg der offenen Tür im Bundeshaus von diesem Sommer sollte daher der Bundesrat für Sommer 2003 ein ähnliches Projekt mit dem Titel «Offener Bundesratsbunker in Kandersteg» vorlegen, mit dem Ziel, die militärisch total obsolet gewordene «Führungsanlage» immerhin noch als Touristenattraktion zu nutzen und mit einem Eintrittspreis von 20 Franken pro Person wenigstens einen kleinen Teil der Baukosten von 240 Millionen Franken in die weiterhin darbende Bundeskasse zurück zu holen.

1. Ist der Bundesrat bereit, im Interesse der Öffentlichkeit und der Bundesfinanzen die oben geschilderte Öffnung vorzunehmen?
2. Bis wann gedenkt der Bundesrat den Bunker selbst einmal in einer Evakuationsübung zu testen?

Stellungnahme des Bundesrates vom 20.11.2002

Der erwähnte Bundesratsbunker wurde als allgemeine Schutzanlage für die zivile Nutzung durch die Regierung sowohl in Friedens- wie auch in Kriegszeiten konzipiert. Seit dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1992 über die Neuunterstellung von Führungsanlagen fällt diese Anlage unter das Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen und unter die Verordnung vom 2. Mai 1990 über den Schutz militärischer Anlagen. Aufgrund dieser rechtlichen Unterstellung fällt der Bundesratsbunker unter die geheimen Anlagen. Die Verbreitung von Informationen ohne Zustimmung der zuständigen Behörde kann aufgrund des Militärstrafrechtes geahndet werden.

Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten in Bezug auf die Bedrohungslage der Schweiz nicht. Zwar hat sich die «traditionelle» militärische Bedrohung in der Schweiz wie auch in Europa verringert. Der sicherheitspolitische Bericht 2000 führt aber andere Gefahren an, so die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Atom-, biologische und chemische Waffen) und von Langstreckenwaffen.

Deshalb hält der Bundesrat an der Nützlichkeit der erwähnten Schutzanlage wie auch an deren Geheimhaltung fest.

Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass die Schweiz mit ihrer Schutzanlage bei weitem nicht eine Ausnahme ist, sondern dass es international üblich ist, eine Führungsanlage zu haben, die für den Fall ausserordentlicher Lagen oder eines Kriegs erhöhten Schutzanforderungen genügt.

Die gestellten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:
1. Der Bundesrat anerkennt die ernsthaften Bemühungen des Interpellanten, nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Bundesfinanzen zu suchen. Er bezweifelt allerdings, dass hier das geeignete Objekt zur Beschaffung von Mehreinnahmen vorliegt.
2. Die Anlage soll in einer Evakuationsübung oder in einer anderen realitätskonformen Übung getestet werden. Die Vorbereitungen dafür laufen. Tests sollen durchgeführt werden, sobald die Anlage fertiggestellt ist.

Das Verteidigungsdepartement (VBS) erneuert die Netze, Infrastrukturen und Kommunikationsmittel der Armee. Das Programm ist in drei Projekte unterteilt:

  • Telekommunikation der Armee
  • Führungsnetz Schweiz und
  • Rechenzentren VBS/Bund.

Vor allem Letzteres bereitet dem VBS Sorgen: Gemäss dem diese Woche veröffentlichten VBS-Projektbericht, der für die wichtigsten und teuersten Vorhaben den Stand per Ende 2021 aufzeigt, kommt es zu Verzögerungen und höheren Kosten.

Die Rohbauten der ersten zwei Rechenzentren («Campus» und «Fundament») wurden dem Betreiber übergeben. Im September 2021 fand mit dem Generalplaner des Rechenzentrums «Fundament», welcher einseitig den Vertrag gekündigt hat, eine erste Schlichtungsverhandlung statt, die nicht erfolgreich war. Die nächste Verhandlungsrunde ist im Februar 2022 ge­plant. Die Versicherungsthemen (Schockschutzplatte/Abgasstollen) werden parallel mit der Vertragskündigung Generalplaner bearbeitet.

Das dritte Rechenzentrum «Kastro II» steht jedoch noch am Beginn der Bauphase, weil ein neuer Standort gesucht werden musste (ursprünglich war das ehemalige Munitionslager Mitholz dafür vorgesehen). Die Bundeskanzlei (Abteilung Digitale Transformation und Informatik DTI) verzichtet auf eine Integ­ration des zivilen Rechenzentrums «Primus» in das Rechenzentrum «Kastro II». Auf Grund dieses Entscheides, wurde im August 2021 die Vorprojektplanung für die Anlage mit «Primus» abgebrochen und mit der Vorprojektplanung der redimensionierten Anlage gestartet Der Planungsprozess (Vorprojekt) wird bis Mitte 2022 dauern. Anschliessend erfolgt die Bauprojektplanung.

Der Innenausbau der Rechenzentren wird mit dem Teilprojekt «Architektur und Infrastruktur» realisiert. Dieses leide jedoch stark unter personellen IT-Ressourcenproblematik. Anstatt wie vorgesehen 2023 wird das Projekt voraussichtlich 2030 abgeschlossen. Die Gruppe Verteidigung beurteilt die Personalsituation als kritisch. Es sind zu wenig Per­sonal-Ressourcen vorhanden, um parallel den laufenden Betrieb der Armeeinformatik sicherzustellen und gleichzeitig die weite­ren IKT-Projekte zu bewältigen. Die Gruppe Verteidigung habe aber die Ressourcen und Kompetenzen, um das Projekt längerfristig wieder auf Kurs zu bringen. Sie hat die IKT-Gesamtplanung verabschiedet und darauf basierend Massnahmen ergriffen.

Ursprünglich waren dafür Investitionen in Höhe von 900 Millionen Franken vorgesehen. Per Ende 2021 beliefen sich diese gemäss aktuellem Projektauftrag aber bereits auf über 1 Milliarde Franken.

Quelle: Projektbericht VBS 2021

Zentrale Elemente einer Sperre sind jeweils die Hindernisse. Diese sollten einen Gegner verlangsamen, damit die flankierenden (verbunkerten) Waffen die gepanzerten Fahrzeuge besser vernichten können.

Aber welche Art Hindernisse müssen es sein, die möglichst günstig und wirkungsvoll sind und teils auch als feldmässige Sperrelemente rasch erstellt werfen können? Die Armee hat im Laufe der Zeit viele Versuche dazu gemacht.

Eine Auswahl an Versuchsberichten und vielen Bildern dazu gibt es im neuen rund 200-seitigen Buch (Softcover) aus dem Verlag HS-Publikationen, das derzeit in der Schlussphase der Realisierung steht. Hier schon mal ein kleiner Vorgeschmack.

Das militärische Bauprogramm zuhanden des Parlaments umfasste 1958 u.a. eine neue Felsentankanlage für über 20 Millionen Franken. Sie war Teil eines umfangreichen Tankbauprogramms, das aufgeteilt in verschiedene Einzelprogramme aufgrund der rasch voranschreitenden Motorisierung der Armee dringend nötig war.

Um welche Anlage es sich hier handelt und ob sie allenfalls heute noch genutzt wird, ist nicht klar.

1943 wurden die bestehenden Sprengobjekte neu nummeriert, da die bisherige Aufteilung der Minen- und Zerstörungsgruppen im Aktivdienst änderte und stark zunahm – genauso wie die Anzahl an Minenobjekten.

Dadurch wurde aus dem Sprengobjekt 1/103 neu die Nummer 0001. Die neuen Tabellen ergaben ein recht beachtliches Buch. Später änderten die Bezeichnungen nochmals, als die AGFA-Struktur eingeführt wurde.



Zwar nicht quantitativ, aber qualitativ konnte die Schweiz im Bereich Artillerie durchaus mit der Grossmacht Amerika mithalten. Wie es dazu kam, erläuterte der ehemalige Forschungsleiter der eidg. Konstruktionswerkstätte Thun (später RUAG) am Mittwochabend in Thun. Walter Lanz gewährte den Besuchern des Vortrages beim Verein Schweizer Armeemuseum einen Einblick in die Tätigkeit seines damaligen Teams. Im Mittelpunkt standen dabei die Entwicklung und die Versuche, die schliesslich zum langen Rohr L47 der in den USA beschafften Panzerhaubitze M109 und zum Festungsgeschütz 93 Bison L52 führten.

Der Auftrag für eine neue verbunkerte Kanone, die dieselbe Munition wie die mobilen Geschütze einsetzen konnte, stachelte die Schweizer Konstrukteure zu Höchstleistungen an. Immerhin war mit dem Kaliber 15,5 cm eine Reichweite von 40 km gewünscht. «Und was als Wunsch vom damaligen Generalstabchef geäussert wurde, war für uns in der K+W natürlich Befehl», sagte Walter Lanz schmunzelnd.

Er beschrieb die vielen Berechnungen und Versuche, um die Mündungsgeschwindigkeit zu erhöhen, die Ballistik der Rohre zu verbessern und in der Schweiz möglichst lange Geschützrohre herstellen zu lassen, um die Anforderungen schliesslich erfüllen zu können. Daraus resultierte eine kampfwertgesteigerte Panzerhaubitze, die ihresgleichen suchte, wenn man die Zuverlässigkeit, Effizienz und Kosten berücksichtigte. Und quasi als Erprobungsträger diente sie auch für das Festungsgeschütz, das sich zudem durch eine hervorragende Schartenpanzerung auszeichnete. Tests mit Lenkflugkörpern ergaben, dass diese der Hohlladung einer «Maverick»-Lenkwaffe standgehalten hätte. Nebenbei bemerkt: Die neuen Geschütze waren auch als Ersatz der stillgelegten Hunter-Flotte mit ihren «Maverick»-Lenkwaffen gedacht, um weiterhin in die Tiefe eines Gegners wirken zu können.

Aktuell sind noch rund 130 dieser «langen» Panzerhaubitzen bei der Armee im Einsatz, das Ende der Lebensdauer zeichnet sich aber ab. Immerhin wurden die ersten bereits 1966 beschafft. Die wenigen 1993 bestellten Bison-Festungsgeschütze sind wie die Festungsminenwerfer aufgrund der neunen Armeekonzeption bereits ausgemustert. Wieviel Erfahrung und Fachwissen in den angesprochenen Entwicklungen steckte, wurde vom ehemaligen Forschungsleiter auf eindrückliche Weise aufgezeigt – heute ist dieses Wissen allerdings in der Schweiz nicht mehr gefragt. Walter Lanz bestätigte am Schluss, dass die Leistungssteigerungen in der Ballistik wohl ausgereizt seien und Verbesserungen künftig vor allem auf der Munitionsseite erfolgen dürften – natürlich mit den entsprechenden Kosten für die einzelnen (zielsuchenden) Granaten.

Der Vortrag wird – sobald aufbereitet – auf der Website armeemuseum.ch zu finden sein.

15,5 cm Fest Kan 93 Bison