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In der Nähe von Staumauern findet man ab und zu kleine verbunkerte Beobachterposten. Diese sind zivilen Ursprungs und die Besatzung hatten die Aufgabe, bei einem Sicherheitsproblem die unterhalb der Staumauern liegenden Ortschaften zu warnen.

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Die Schweiz hat nicht nur viele kleine Militärobjekte gebaut, sondern auch zahlreiche grosse Anlagen. Zudem gibt es umfangreiche zivile Infrastrukturbauten, die im Ernstfall geschützt werden müssten. Aktiver Schutz durch Waffen ist eine Möglichkeit, weitgehende Tarnung eine andere.

1952 wurde im EMD intensiv der Schutz von Staumauern diskutiert. Der Chef der Abteilung für Genie und Festungswesen wurde vom Generalstabschef beauftragt, die Tarnung von Dämmen zu prüfen. Dabei wurden folgende Punkte speziell berücksichtigt:

  • Tarnung der Luftseite von Staumauern
  • Tarnung der Mauerkrone durch Brechen er geometrischen Linien
  • teilweise oder gänzliche Tarnung der Wasserfläche
  • Kostenfrage und Ausführungsmöglichkeiten

Mirage III vor einem temporär  mit Netzen getarnten Kaverneneingang @ Armasuisse

1953 wurde dann die Abteilung mit der Koordination sämtlicher Tarnungsfragen der Armee beauftragt. Es wurde eine Arbeitsgruppe für Tarnungsfragen gebildet, welche nicht nur die Staumauer-Frage anging, sondern Vorschläge und Richtlinien für die Tarnungen im Allgemeinen ausarbeitete.

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