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Der erste Kavernen-WK der Fliegertruppe auf dem Flugplatz Buochs (1958) war vorbei. Zeit für eine Bilanz der Truppe. Es zeigte sich – nicht unerwartet –, dass die Flieger sich auch im Ernstfall gern Luxus gönnen möchten. Entsprechend fiel die Kritik aus. Dies alles kommentierte der damalige Kommandant der Fliegertruppe  souverän…

(Merci für das Dok an Bono!)

 

 

Dieser Text stammt aus dem Rüstungsprogramm an die eidgenössischen Räte des Jahres 1956:

Unterirdische Kommandoposten auf Flugplätzen für die Einsatzführung der Flugwaffe

Mit den Mitteln des Büstungsprogramms hätten auf allen Kriegsstützpunkten Kavernen für die Unterbringung unserer Kampfflugzeuge sowie unterirdische Kommandoposten für Einsatzführung, Alarmdienste, Verbindungen usw. gebaut werden sollen. Wir haben in unserem Bericht an die Bundesversammlung über die Abwicklung des Rüstungsprogramms vom 15. April 1953 bereits darauf hingewiesen, dass nur ein Teil der notwendigen unterirdischen Bauten in Angriff genommen werden konnte.

Bei diesen nunmehr in Ausführung begriffenen Flugzeugkavernen sind die zugehörigen Kommandoposten, als äusserst empfindlicher und wichtiger Bestandteil des Flugplatzes, ebenfalls im Bau. Auf den übrigen Kriegsflugplätzen und weiteren Ausweichplätzen sind diese Kommandoposten immer noch behelfsmässig untergebracht. Diese vorübergehende Lösung ist bei der Vielfalt der technischen Mittel (Funk, Telephon, Fernschreibgeräte, Alarm- und Lautsprecheranlagen, Höhennetzanschluss usw.) untragbar. Beim ersten feindlichen Angriff auf einen solchen Flugplatz kann ein Kommandoposten, mit seinen für den Einsatz und die Verteidigung unentbehrlich en Mitteln, vollständig vernichtet oder für längere Zeit lahmgelegt werden und nur schwerlich innert nützlicher Frist wieder in Aktion treten.

Es ist daher dringend notwendig, die Kommandoposten für die Einsatzführung auch dort unterirdisch einzurichten, wo sie bis heute behelfsmässig und oberirdisch untergebracht sind. Auf denjenigen Kriegsflugplätzen, auf welchen Flugzeugkavernen geplant sind, bilden diese Kommandoposten also einen Bestandteil der unterirdischen Gesamtanlage, womit sie dann organisch in das System für die Einsatzführung eingefügt sind.

Die Gesamtkosten für den Bau von 6 Kommandoposten, inbegriffen die Installationen, die Ausrüstung und das Mobiliar, belaufen sich auf 36’500’000 Franken.

Beispiel Kommandostollen Flugplatz St. Stephan 

Die Schweiz hat nicht nur viele kleine Militärobjekte gebaut, sondern auch zahlreiche grosse Anlagen. Zudem gibt es umfangreiche zivile Infrastrukturbauten, die im Ernstfall geschützt werden müssten. Aktiver Schutz durch Waffen ist eine Möglichkeit, weitgehende Tarnung eine andere.

1952 wurde im EMD intensiv der Schutz von Staumauern diskutiert. Der Chef der Abteilung für Genie und Festungswesen wurde vom Generalstabschef beauftragt, die Tarnung von Dämmen zu prüfen. Dabei wurden folgende Punkte speziell berücksichtigt:

  • Tarnung der Luftseite von Staumauern
  • Tarnung der Mauerkrone durch Brechen er geometrischen Linien
  • teilweise oder gänzliche Tarnung der Wasserfläche
  • Kostenfrage und Ausführungsmöglichkeiten

Mirage III vor einem temporär  mit Netzen getarnten Kaverneneingang @ Armasuisse

1953 wurde dann die Abteilung mit der Koordination sämtlicher Tarnungsfragen der Armee beauftragt. Es wurde eine Arbeitsgruppe für Tarnungsfragen gebildet, welche nicht nur die Staumauer-Frage anging, sondern Vorschläge und Richtlinien für die Tarnungen im Allgemeinen ausarbeitete.

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