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Lange habe ich mir überlegt, welchen Titel ich wählen soll. Zuerst dachte ich an die Version «Erinnerungen aus dem kalten Krieg». Blödsinn. Wir waren nie auch nur annähernd in einem Krieg. Hingegen gefällt mir das Bild des «kalten Kriegers». Nie an einem Krieg beteiligt, aber dennoch ein Krieger zu sein, scheint mir kein Widerspruch zu sein. Schliesslich wurde unsere Generation der militärischen Berufsleute zu potentiellen Kriegern ausgebildet, so professionell wie das in der beschaulichen und auf möglichst tiefe Kosten ausgerichteten Schweiz möglich war. Also bin ich ein «kalter Krieger», ausgekühlt von der mit flammenden Befehlen eingetrichterten Geheimniskultur und ernüchtert von der heutigen Bedeutungslosigkeit unserer damaligen Aufgabe. Weiterlesen

Um die Übersicht zu wahren, wurde die Anlagen der Schweizer Armee mit Buchstaben-Nummern-Kombinationen versehen. Diese so genannte AGFA-Nummern kennzeichnen ein Objekt eigentlich eindeutig, es gab aber auch Doppel-Nummern und Fehler.

AGFA bedeutet übrigens Abteilung für Genie und Festung A = erstes EDV-Projekt. Die neue Nummerierung wurde in der Westschweiz angefangen und dann im Uhrzeigersinn abgearbeitet. Wann genau diese Nummerierung begonnen wurde, ist noch immer nicht klar. Es gibt verschiedene Hauptkategorien mit einigen Unterkategorien.

Anlagen mit militärischen Nutzen im Kriegseinsatz

1: Anlage, die betreffend Schutzgrad beziehungsweise Wirksamkeit vollständig den neusten Erkenntnissen entspricht.
2: Anlage, die betreffend Schutzgrad beziehungsweise Wirksamkeit nicht vollständig den neusten Erkenntnissen entspricht.
3: Anlage mit reduzierter Bereitschaft
4: Anlage, die nur behelfsmässig verwendet werden kann.
(5): Hilfsanlage ohne speziellen Kampfwert

Anlagen ohne militärischen Nutzen im Kriegseinsatz

6: Anlage in Projektierung oder Bauausführung
7: Anlage dient ausschliesslich der Ausbildung
8.0: Anlage dient ausschliesslich der Verwaltung
8.9: Anlage, die überzählig ist. Weiterverwendung offen
9.0: Anlage mit historischem Wert
9.1: Anlage, die mit minimalem Aufwand erhalten werden kann
9.2: Anlage, die zum Abbruch freigegeben wurde und nach Abbruch der Bundesboden verkauft werden kann
9.3: Anlage, die zum Verkauf freigegeben wurde

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