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Leider ist das Dokument, in dem die folgenden Überlegungen festgehalten sind, nur unvollständig bei mir vorhanden – auch die allfällige Bundesarchiv-Nummer fehlt mir. Nichtsdestotrotz ergibt es einen Einblick in die Überlegungen rund um die «Festung Gotthard», wahrscheinlich Ende der 1940er- oder Anfang der 1950er-Jahre erstellt.

Es ging dabei um die artilleristische Feuerkraft und deren Weiterentwicklung. «Grundsätzlich sollten eigentlich die veralteten Werke als kriegsunbrauchbar taxiert und daher aus den Kampfmitteln der Gotthardverteidigung abgeschrieben werden. Diese kategorische Lösung wäre zu verantworten, wenn die neuen Festungswerke allein genügen würden, den Ausfall der alten Werke zu decken.» Das schien offenbar nicht machbar. Zudem musste bei der Auflistung von Feuerkonzentrationen berücksichtigt werden, dass oftmals die taktische Lage es nicht gestattet, alle theoretisch möglichen Rohre auf einen bestimmten Wirkungsraum einzusetzen, da auch andere Wirkungsräume beschossen werden mussten. «Inwieweit der Einsatz von mobiler Artillerie vorhandene Lücken ausfüllen kann, hänge von der zukünftigen Organisation der St. Gotthardverteidigung ab und könne hier wohl übergangen werden.

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