P-26 (Geheime Widerstandsorganisation)
Das P-26 (Projekt 26) war eine geheime Kaderorganisation zur Aufrechterhaltung des Widerstandswillens in einer besetzten Schweiz. Sie wurde 1979/1981 als Nachfolgerin des Spezialdienstes in der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (UNA) eingesetzt und wurde 1990 – immer noch im Aufbau begriffen – nach der Bekanntmachung durch eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) durch den Bundesrat aufgelöst.[1] Für die P-26-Mitglieder war in Friedenszeiten keine Bewaffnung vorgesehen, und die Rekrutierten kannten sich nicht zellübergreifend. Vorgesehen war, dass sie ausschliesslich auf Befehl einer allenfalls im Ausland verbleibenden Exilregierung aktiv geworden wären, um als Nachrichtenquelle und letztes Mittel der Einflussnahme zu dienen.[2]
Die Organisation P26 erhielt X Bunker als Materiallager, welche zur Geheimhaltung sogar von der offiziellen Anlagenliste des EMD gestrichen wurden
Panzerabwehr
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Panzerabwehrbunker
Permanente Anlage mit fest eingebauter 9 cm-Panzerabwehrkanone oder später das System 10,5 cm Centi-Bunker. Die Besatzung verfügte über keine eigenen Mittel für Aussenverteidigung oder Nahsicherung.
Panzersperre
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Panzerturm
Aufbau auf einem Panzer mit der Waffe. Wurde in verschiedenen Länder auch fix auf Bunker aufgesetzt. (z.B. in der Schweiz: Centi-Bunker)
Panzertüre
Umgangssprachlich eine Schutzraum aus Eisen und Beton. Das Eisen (Armierug und Umrandung sowie der Rahmen werden vorfabriziert und erst am Einbaustandort mit Beton gefüllt.
Patrouillenboot
Typ 41 / 80 /?
Permanente Übermittlungsanlage PUA
Permanente Übertragungs-Anlage. In der Regel sind damit Stationen vom Höhennetz gemeint.
Permanente Waffenstellung PWS
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Pfeil-Munition
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Pflichtlager
Pflichtlager sind in der Schweiz ein rechtlich geregeltes System der wirtschaftlichen Landesversorgung zur Haltung von Notvorräten, um die Versorgungssicherheit in Krisen wahren zu können.
Im Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), Teil des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) ist die Sektion Pflichtlager die verantwortliche Behörde.
Vorgehalten werden Zucker, Reis, Speiseöle/-fette und Kaffee sowie Futtergetreide für vier Monate. Aber auch Insulin für 3 Monate wird vorgehalten.
Plakette (Bewirtschaftungsnummer)
Mit dem Einzug von Computern wurde auch die Inventarisierung modernisiert. Heute sind Objekte des Bundes mit einer Plakette und einem QR-Code versehen.