Wir organisieren KEINE Bunker-Führungen/Festungs-Besichtigungen – bitte die jeweiligen Anlagebesitzer kontaktieren! -> www.fort.ch

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AKTUELL



Möglich ist, dass zudem ein überarbeiteter und mit neuen Infos und Bildern ergänzter Nachdruck des
Erinnerungsbuches des Ter Bat 195 (Generalsbatallion) von ca. 1950 erscheint. Dies war die Truppe, die zur Bewachung der jeweiligen Guisan-Hauptquartiere aufgestellt wurde und natürlich starken Bezug zum Berner Oberland hat. Geplant ist eine Erweiterung mit Infos über die KP (z.B. Interlaken). Interessant wäre, ob sich heute überhaupt noch jemand für ein solches Werk interessiert…?

Nun ist es bald auch hier soweit: Da sich die ungefragte Verwendung von Daten dieser Website stark gehäuft haben, wird in der nächsten Zeit ein offener, allgemeiner Bereich sowie eine Sperrzone mit Passwortzugang aufgebaut. Details folgen.


Publikationen


  • Band 4: Die Sperrstelle Heiligenschwendi - 21x30cm, Softcover, ca. 150 Seiten. 44.- Fr. (inkl. Versand Inland) - erscheint Ende 2012. Vorbestellungen ab Mitte Jahr im SHOP möglich.
  • Band 3: Artilleriewerk Faulensee und Kurzübersicht Festungsartillerie am linken Thunersee-Ufer - 21x30 cm, Softcover, 160 Seiten. 44.– Fr. (inkl. Versand Inland)
  • Band 2: Sperre Beatenbucht und Übersicht Panzerabwehr am rechten Thunersee-Ufer - 21x30 cm, Softcover, 150 Seiten. 44.- Fr. (inkl. Versand Inland). VERGRIFFEN
  • Band 1: KP Heinrich und die Artilleriebeobachtungskompanie - 21x30 cm, Softcover, 150 Seiten. 44.- Fr. (inkl. Versand Inland) VERGRIFFEN
Bestellungen (solange an Lager) ausschliesslich via SHOP
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Wichtig für Bunkerfans: Das unbefugte Betreten von Anlagen ist verboten, da die meisten der Eidgenossenschaft (oder teilweise Privatpersonen) gehören. Auch unterstehen einige Objekte auch heute noch den Geheimhaltungsvorschriften des VBS! Knackpunkt ist meist der Artikel 5 der Anlageschutzverordnung, der wie folgt lautet: «Was von aussen ohne besondere Hilfsmittel oder spezielle Vorkehren wahrgenommen werden kann, darf ohne Bewilligung aufgenommen und veröffentlicht werden; die Veröffentlichung darf jedoch keine Identifizierung des Standortes oder der Zweckbestimmung der Anlage erlauben.»