LETZTE UPDATES
- 21.05. - Bild des Monats
- 29.04. - Bild des Monats
- 15.04. - A4263 Art Wk Reuenthal AG (Ergänzung Bilder)
- 15.04. - A3962 Art Wk Homberg AG (Ergänzung Bilder)
- 13.04. - Titterten BL (neu)
- 08.04. - Oberdorf BL (neu)
PUBLIKATIONEN: 3. Division im Réduit
* Band 4: Die Sperrstelle Heiligenschwendi - 21x30cm, Softcover, ca. 160 Seiten. 44.- Fr. (inkl. Versand Inland). VERGRIFFEN
* Band 3: Artilleriewerk Faulensee und Kurzübersicht Festungsartillerie am linken Thunersee-Ufer - 21x30 cm, Softcover, 160 Seiten. 44.– Fr. (inkl. Versand Inland). VERGRIFFEN
* Band 2: Sperre Beatenbucht und Übersicht Panzerabwehr am rechten Thunersee-Ufer - 21x30 cm, Softcover, 150 Seiten. 44.- Fr. (inkl. Versand Inland). VERGRIFFEN
* Band 1: KP Heinrich und die Artilleriebeobachtungskompanie - 21x30 cm, Softcover, 150 Seiten. 44.- Fr. (inkl. Versand Inland)
PUBLIKATIONEN: Diverse
* 70 Jahre Reduitflugplatz St. Stephan - Geschichte dieses wichtigen Luftwaffenflugplatzes inkl. Kurzzusammenfassung über die weiteren Berner Oberländer Réduitflugplätze. 56 Seiten, A5 quer mit vielen historischen Bildern. 12.- Fr. (inkl. Versand Inland)
* Jahresheft 2012 des Vereins Militärhistorische Anlagen Freiburg-Bern zum Thema Murtenstellung. 72 Seiten, Format A5. 15.- Fr. (inkl. Versand Inland).
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WICHTIG
Sollten mit dem Inhalt dieser Seite Urheberrechte verletzt werden, bittet der Autor um Mitteilung. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen Bilder und Grafiken von dieser Webseite nicht weiterverwendet werden.
Wichtig für Bunkerfans: Das unbefugte Betreten von Anlagen ist verboten, da die meisten der Eidgenossenschaft (oder teilweise Privatpersonen) gehören. Auch unterstehen einige Objekte auch heute noch den Geheimhaltungsvorschriften des VBS! Knackpunkt ist meist der Artikel 5 der Anlageschutzverordnung, der wie folgt lautet: «Was von aussen ohne besondere Hilfsmittel oder spezielle Vorkehren wahrgenommen werden kann, darf ohne Bewilligung aufgenommen und veröffentlicht werden; die Veröffentlichung darf jedoch keine Identifizierung des Standortes oder der Zweckbestimmung der Anlage erlauben.»